Logopädie • Allgemein

Was ist Logopädie?

Logopädie ist eine Fachdisziplin des medizinisch – therapeutischen Bereiches, die sich mit Störungen der Kommunikation, der Sprache, des Sprechens, des Redeflusses, der Stimme, des Schluckens und der Schriftsprache (Lesen u. Schreiben) befasst.

Sie umfasst Diagnostik, Therapie, Prävention und Beratung von Menschen jeder Altersgruppe, die eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung aufweisen.

Was passiert bei einer logopädischen Behandlung?

  • Führen eines persönlichen Erstgesprächs (Anamnese)
  • Störungsspezifische Befunderhebung (Diagnostik)
  • Festsetzung der Therapieziele und Auswahl der geeigneten Therapiemethoden
  • Informieren über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung
  • Anleitung zum selbstständigen Üben
  • Geben gezielter Hinweise zum Umgang im Alltag
  • Kooperation mit Ärzten, Einrichtungen, Eltern und Angehörigen

Wer verordnet eine logopädische Therapie?

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (keine Überweisung!). Diese sollte nicht älter als 28 Tage sein.

Folgende Ärztegruppen können eine Heilmittelverordnung (umgangssprachlich „Rezept“) ausstellen:

  • Hausarzt/ Allgemeinmediziner
  • Kinder- und Jugendarzt
  • HNO-Arzt/ Phoniater/ Pädaudiologe
  • Neurologe/ Psychiater
  • Zahnarzt/ Kieferorthopäde

Wie lange dauert eine Therapie?

Der Arzt entscheidet über Verordnungsmenge, Therapiefrequenz und Dauer der Behandlung.

Logopädische Therapien finden üblicherweise ein- bis dreimal wöchentlich statt. Je nach Störungsbild kann die Therapiezeit pro Sitzung 30, 45 oder 60 Minuten betragen. Die erste Verordnungsmenge beträgt in der Regel 10 Einheiten. Sind die verordneten Therapien nicht ausreichend, kann der Arzt weitere Verordnungen ausstellen.

Wer trägt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten der logopädischen Therapie übernehmen in der Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten vor (zuzüglich einer pauschalen Verordnungsblattgebühr von 10,-€).

Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für Patienten mit einer Befreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse. Informationen hierzu erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.

Privat versicherte Patienten müssen die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung klären.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie in Eigenleistung zu finanzieren.